Die Etikettierung von Honig im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 i.d.g.F. (LMIV – Lebensmittelinformationsverordnung)

  1. Die handelsübliche Sachbezeichnung z. B. Bienenhonig

  2. Der Name und die Anschrift des Erzeugers oder sonstigen Ersten der die Ware in Verkehr bringt, in der Regel der Name der Imkerin und/oder des Imkers.

  3. Die Angabe des Ursprungslandes

  4. Die Angabe des Gewichtes in Gramm oder kg

  5. Das Mindesthaltbarkeitsdatum *

  6. Die empfohlenen Lagerbedingungen* - z.B.: Trocken, vor Wärme geschützt lagern.

Detailinformationen:

Grundsätzlich müssen alle Kennzeichnungselemente (Angaben) leicht verständlich sein und sind an gut sichtbarer Stelle deutlich lesbar und dauerhaft auf der Verpackung oder auf dem Etikett anzubringen. Diese dürfen nicht durch andere Angaben oder Bildzeichen verdeckt oder getrennt werden. Auch ist unbedingt die sogenannte Sichtfeldregelung zu beachten, d.h. folgende Angaben müssen im gleichen Sichtfeld sein:

  • die handelsübliche Sachbezeichnung,

  • die Gewichtsangabe in Gramm oder Kilogramm

  • die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums*nach dem Wort Text Variante I oder II

gemeinsam mit den Lagerbedingungen*

  • zu 1. Als Sachbezeichnung kann natürlich auch die Honigart wie Blütenhonig, Blüten mit Waldhonig oder Waldhonig, oder Sortenbezeichnungen wie Akazienhonig, Sonnenblumenhonig usw. verwendet werden, wenn das Erzeugnis vollständig oder überwiegend der angegebenen Herkunft ist und die dieser Herkunft entsprechenden organoleptischen, physikalischen und mikroskopischen Eigenschaften besitzt.

  • auch können regionale, z. B. "Ober Österreichischer Bienenhonig", territoriale - "Österreichischer Bienenhonig", oder topographische - "Tiroler Gebirgshonig", als Sachbezeichnungen verwendet werden, wenn das Erzeugnis vollständig der angegebenen Herkunft ist.

  • oder besondere Qualitätskriterien z.B. " Österreichischer Qualitätshonig"

  • zu 2. In der Regel ist der Inverkehrbringer, der Erzeuger - der, die ImkerIn. Es ist aber ohne weiteres möglich, dass ein Imkereibetrieb an einen Wiederverkäufer liefert und als Inverkehrbringer diese Firma auf dem Etikett steht.

  • zu 3. Österreichischer Honig oder Honig aus Österreich entspricht ebenso.

  • zu 4. Es reicht z.B. 250 g oder 500 g oder 1000 g bzw. 1/4 kg, 1/2 kg oder 1 kg. Das Wort Füllgewicht oder Nettofüllgewicht muss nicht vor der Maßeinheit stehen.

  • Achtung! Die Ziffernangabe der Gewichtseinheit muss bis 200 g 3 mm, ab 200 - 1000 g - 4 mm betragen!

  • zu 5. Die Etikettierungsrichtlinie ermöglicht bei Honig grundsätzlich zwei Varianten und zwar: Variante I:

Verpflichtender Worttext - *Mindestens haltbar bis: Angabe des Tages, des Monats und des Jahres. *Diese drei Worte müssen so auf der Etikette stehen, es reicht nicht, z. B. Mind. haltbar bis: oder Haltbar bis: oder andere Varianten!

Bei dieser Variante entfällt die Angabe des Loses oder auch Charge genannt!

Wichtig - die Rückverfolgbarkeit der Ware muss immer möglich sein; unbedingt auf dem Lagergefäß das Schleuderdatum oder sonstige Bezeichnungen anbringen.

Im Falle einer Beanstandung nach dem Lebensmittelgesetz z.B. Eintrag von Pflanzenschutz-mittel, oder Substanzen von erlaubten oder auch nicht erlaubten Varroabehandlungsmittel, oder von Antibiotika, auch hervorgerufen durch Räuberei!

Variante II: Verpflichtender Worttext - Mindestens haltbar bis Ende:

Angabe des Monates und des Jahres, zusätzlich die Losangabe!

Welcher Zeitraum für das Mindesthaltbarkeitsdatum sollen wir geben?

In den Nachbarländer - werden meistens 1 bis 2 Jahre gegeben. Honig ist sicher ein sehr lange haltbares Produkt, jedoch wird er beim Konsumenten nicht immer unter den besten Voraus-setzungen gelagert. Außerdem will die Mehrheit der Konsumenten, möglichst immer einen "frisch geschleuderten Honig" und wartet sogar auf die neue Ernte.

  • Zu 6. Die empfohlenen Lagerbedingungen sind wichtig, um die Qualität möglichst lange zu sichern.

  • Trocken, vor Wärme geschützt lagern - ob Sonnenlicht oder elektrisches Licht oder eine zu hohe Lagertemperatur würde die "Innere Qualität" des Honigs beeinträchtigen. Die Glucoseoxydase, ein wertvolles Enzym im naturbelassenen Honig schwindet relativ schnell. Ideal wären braune oder grüne Gläser, nur wird es für die nötige Akzeptanz sicher noch Jahre dauern. Zur Zeit sind bei weitem nicht alle ImkerInnen dafür, auch die Konsumenten sind es gewohnt, den Honig nach der Farbe im Glas zu kaufen. Die Händler sind auch nicht begeistert ein weiteres Glas zu bewerben.

Diese Ausführungen gelten für Bienenhonig aus Österreich, der weder gefiltert noch Backhonig ist und nicht mit Waben, Früchten etc. in Verkehr gebracht wird.