Einwilligungserklärung nach der EU Datenschutz Grundverordnung
(DSGVO)
I. Ich bin einverstanden und stimme gemäß Art 6 DSGVO ausdrücklich zu, dass meine nachstehend
genannten personenbezogenen Daten wiederkehrend von, nachstehendem Verein
Österreichische Gesellschaft für Apitherapie, A-1010 Wien, Georg Coch-Platz 3/11a;
1. im Sinne des Art 4 Ziffer 2 der DSGVO verarbeitet werden und zwar zum Zweck
1.1. der Umsetzung, Kontrolle und Evaluierung der mir aus den Vereinsstatuten bekannten
Vereinszwecke und -ziele und der damit in Zusammenhang stehenden Mitgliederverwaltung
einschließlich der Zustellung vereinsinterner Aussendungen
1.2. der Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen,
1.3. der Teilnahme an Förder- und Qualitätsprogrammen der genannten Vereine,
1.4. der statistischen, wissenschaftlichen oder historischen Dokumentation und
1.5. der Verwendung auf der vereinseigenen Webseite.
1.6. der Verwendung zum Versand von Newslettern.
2. dem jeweiligen, von der Österreichischen Gesellschaft für Apitherapie beauftragten Referenten,
einschließlich der damit jeweils beauftragten Subunternehmen, als Auftragsverarbeiter überlassen
und verarbeitet werden, und zwar zum Zweck der Organisation und Durchführung von Schulungen;
II. Folgende meiner Daten dürfen dabei jeweils verarbeitet bzw. überlassen werde:
Familienname, Vorname, Akad. Grad (freiwillige Angabe), Titel (freiwillige Angabe), Postleitzahl und
Ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Datum des Vereinseintritts, Funktion im Verein und deren
Dauer.
III. Widerrufsrecht nach Art 7 DSGVO:
Diese Zustimmung kann ich jederzeit ohne Begründung widerrufen. Der Widerruf kann mündlich,
schriftlich per E-Mail (Adresse:
jeweiligen Vereins laut der im Widerrufszeitpunkt aktuellen ZVR-Daten erfolgen. Ein Widerruf
bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten. Ich nehme zur Kenntnis, dass ein
Widerruf zu einer Beendigung meiner Mitgliedschaft führen kann.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Korrektheit aller von mir gemachten Angaben, dass ich den
Inhalt dieser Einwilligungserklärung gelesen und verstanden habe und dass ich vor Unterfertigung
ein Beiblatt mit Definitionen zu allen oben angeführten Begriffen erhalten habe.
Beiblatt zur Einwilligungserklärung
„DSGVO“: Kurzbezeichnung für EU-Datenschutz Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679 vom
27. April 2016.
„Kind“: ist, wer das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 4 Abs. 4 DSG).
„Obsorgeberechtigte“: die Person, welcher im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung die alleinige oder
(unbeschränkte) Mitobsorge über das Kind auf Grund des Gesetzes oder gerichtlicher Anordnung
zukommt.
„ZVR“: die im zentralen Vereinsregister dem jeweiligen Verein zugeordnete Nummer.
„personenbezogene Daten“: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare
natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine
natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer
Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder
zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen,
genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen
Person sind, identifiziert werden kann.
„Verarbeitung“: darunter versteht man nach Art 4 Ziffer 2 DSGVO „jeden mit oder ohne Hilfe
automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang
mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die
Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die
Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den
Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
„Verantwortlicher“: die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle,
die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten entscheidet.
„Auftragsverarbeiter“: ist nach Art 4 Ziffer 8 DSGVO„eine natürliche oder juristische Person,
Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des
Verantwortlichen verarbeitet“.
„Familienmitgliedschaft“: Vor- und Zuname eines im selben Haushalt lebenden Vereinsmitglieds.
„Widerrufsrecht“: das Recht, die erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit wieder
zurückziehen zu dürfen.