Vom Standort über die Betriebsweise bis zur Analyse und Kennzeichnung: Qualität muss nachvollziehbar sein.
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Apithera-Qualität
Qualität schafft
Vertrauen.
Qualitätsordnung
Apithera – Qualitätsordnung
Wie komme ich zum Apithera-Qualitätssiegel – Probenentnahme / Untersuchungen
Durch diese Kriterien soll dem Konsumenten, die Honig und andere Spezialprodukte erwerben, die Sicherheit für den Erwerb eines echten Naturproduktes gegeben werden. Eine naturbelassene, geprüfte hohe Qualität, ist die Garantie für das Vertrauen der Kunden zum Produkt.
1.) Qualitätsnormen:
Die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und Gesetze sind einzuhalten. Um Bienenprodukte mit dem Apithera Qualitätssiegel kennzeichnen zu können, müssen diese vollwertig, einwandfrei gewonnen, rein, naturbelassen und überprüft werden.
a. Invertaseaktivität:
Mindestens 37,5 Einheiten nach Siegenthaler (ES) mit Sonderregelung für Honige mit geringem natürlichen Gehalt an Fermenten.
b. Wassergehalt:
Maximal 17,5 %, Methode nach Chataway / Wedmore für Blütenhonig, Blüten mit Waldhonig, Waldhonig.
Ausnahme: Gebirgshonig, Alpenrosenhonig – maximal 18,3 %
c. HMF – Wert:
Der Hydroxymethylfurfurolgehalt (HMF-Wert) darf maximal 10 mg/kg im Imkereibetrieb und maximal 15 mg/kg im Wiederverkauf betragen.
d. Elektrische Leitfähigkeit:
Blütenhonige: 0 – 400µScm-1
Blüten mit Waldhonig: Über 400 bis unter 800 µScm-1
Waldhonig: Über 800 µScm-1, entsprechende Sensorik und Zusammensetzung – typisches Zuckerspektrum, Algen, Pilzsporen….
e. pH-Wert:
Blütenhonige: 3,6 bis 4,5, Waldhonig: 4 bis 5,4
f. Scheinbarer oder tatsächlicher Saccharose-Gehalt:
Blütenhonig: Maximal 5%
Honigtauhonig allein oder in Mischung mit Blütenhonig, Akazienhonig: Höchstens 10%
g. Honig und alle anderen Apithera-Qualitätsprodukte haben folgenden Anforderungen zu entsprechen:
- keinerlei Stoffe in einer solchen Menge enthalten, daß sie eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können.
- abgesehen von unvermeidbaren geringen Mengen keine organischen Verunreinigungen wie Insekten und Insektenteile, Brut, Schimmel oder Sandkörner enthalten;
- keinen artfremden Geruch oder Geschmack aufweisen;
- nicht in Gärung oder Schäumen übergegangen sein;
- nicht zu stark erhitzt worden sein, daß seine natürlichen Enzyme zerstört oder stark geschwächt sind;
- keinen künstlich veränderten Säuregrad besitzen.
h. Bei Honig muss das Pollenbild der angegebenen Herkunft entsprechen:
Leitpollen 45%
Begleitpollen 16 – 44%
Einzelpollen 1 – 15%
bei Honigen mit unterrepräsentierten Pollenanteil entsprechend den üblichen Analysenwerten.
i. Rückstandsuntersuchungen:
Grundsätzlich werden alle Proben / Mischproben untersucht und beurteilt.
Bei Rückstandsuntersuchungen wird auf aktuelle Antibiotika z.B. Blütenhonig im Obstbaugebiet, Pestizide und Varroacide generell untersucht.
2. Honigsorten:
Sortenbezeichnungen sind im Sinne der Honigverordnung nur dann zulässig, wenn neben dem sortenspezifischen Geschmack und Aussehen auch ein entsprechender Anteil an Pollen und anderen Sedimentbestandteilen nachweisbar ist. In Österreich übliche Sortenhonige: Raps-, Robinien-, Edelkastanien-, Linden-, Löwenzahn-, Sonnenblumen- und Gebirgs- oder Alpenhonig (Honig alpiner Lagen mit Leitpollen dieser Flora).
a. Blütenhonig:
der vorwiegend aus den Nektariensäften von Blüten stammende Honig;
b. Waldhonig (Honigtauhonig):
dunkler Honig aus Honigtautracht mit einer elektrischen Leitfähigkeit ab 800 µScm-1, sowie einer entsprechenden Zusammensetzung in der 20%igen Honiglösung mit „Honigtauelementen“ wie Algen, Pilzsporen…. im Sediment.
c. Blütenhonig mit Waldhonig:
ein Gemisch beider Honigarten, bedingt durch den Standort und dem Trachtangebot der Bienenvölker.
3. Das Apithera-Qualitätssiegel:
Dieses Qualitätssiegel wird nur für in Österreich erzeugte Honige, Blütenpollen und Propolis vergeben, welche den angegebenen Normen entspricht. Die Vergabe erfolgt nach Vorliegen einwandfreier Untersuchungsergebnisse an die einreichenden, österreichischen Imkereibetriebe.
Grundsätzlich ist die Ausgabe der Qualitätsssiegel an die geerntete Mengen gebunden. Die gemeldeten Bienenvölker sind als orientierender Maßstab, sowie der ortsübliche Trachtverlauf für die Ermittlung der Honigmenge heranzuziehen.
Weiters ist auch die entsprechende Vermarktungsform – Verpackungseinheiten zu berücksichtigen (500g, 400g, 250g und 125g, 50ml 30ml 20ml usw.)
4. Untersuchungsstellen:
Die Untersuchung von Proben mit dem Ziel der Vergabe des Apithera-Qualitätssiegels werden von durch den ÖIB anerkannte Honiguntersuchungsstelle des Landesverbandes für Bienenzucht in Salzburg und die Rückstandsproben von der Universität Hohenheim, Landesanstalt für Bienenkunde vorgenommen. Die Probenteilung und Weiterleitung an das Rückstandslabor erfolgt durch das Labor des Landesverbandes.
5. Probenentnahme und Probeneinsendung:
Die Erstbeprobung bzw. Probenentnahme erfolgt grundsätzlich nach Erstellung des Betriebserhebungsbogens und Übermittlung dessen an IM Anton Reitinger, Spitzfeld 15, 4755 Zell ander Pram. Laborleiter Gerald Lindenthaler, vom Salzburger Landesverband für Bienenzucht, wird die Beratung und Überprüfung bzw. Probenentnahme durchführen.
Alle weiteren Probenentnahmen und Probeneinsendungen erfolgen grundsätzlich durch die Imkerin, dem Imker, an die anerkannte Untersuchungsstelle in Salzburg.
Probenmengen:
Rückstandsproben:
Wachs: 70 g – bei eigenem Wachskreislauf mit Vorlage eines einwandfreien Gutachtens, sonst Stück bereits bebrütete Wabe.
Blütenpollen: 125 g
Rohpropolis: 10 g
Propolistopfen: 20 ml
Honig: 2 mal 500g pro Honigsorte – Mischprobe*** je Honigart (Qualitäts -und Rückstandsprobe)
*** Was ist eine Mischprobe?
Aus allen Kannen einer Honigart, z.B. Blütenhonig, Blüten mit Waldhonig, Waldhonig mindestens einen, besser zwei Schöpfer Honig aus dem Mittelbereich entnehmen, mittels Doppelsieb sieben, klären, und einige male abschöpfen; davon 0,5 kg als Probe einsenden.
Die Untersuchungskosten sind vom Einsender zu tragen.
Inhalt des Probenbegleitschreibens:
- Name und Anschrift des Imkereibetriebes
- Datum der Ernte bzw. Schleuderung
- Völkerzahl getrennt nach Standvölkern und Wandervölkern
- geerntete Mengen
- Anzahl der gewünschten Apithera-Qualitätssiegel.
Die Angaben im Antrag zur Produktuntersuchung müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Mit der Abgabe des unterfertigten Antrages erklärt die (der) Einreicher(in) ausdrücklich, die bei mißbräuchlicher Verwendung der Apithera-Qualitätssiegels verhängten Strafbestimmungen zu akzeptieren.
6. Ausführung des Apithera-Qualitätssiegels und Vergabe:
Jedes Apithera-Qualitätssiegel beginnt mit der fortlaufenden Prüfnummer und dem Kennbuchstaben des jeweiligen Bundeslandes. Die Ausgabe der Qualitätssiegel wird mit Name und Anschrift des Imkereibetriebes und der zugeteilten Prüfnummern vom zuständigen Vorstandsmitglied protokolliert.
Die Vergabe der Apithera-Qualitätssiegel erfolgt nach positiver Untersuchung und Vorlage des Untersuchungsbefundes. Die Anzahl der ausgegebenen Siegel richtet sich nach der Gesamtproduktmenge; erscheint die vom Imker angegebene Menge unglaubwürdig, erfolgt unter Umständen eine stichprobenartige Kontrolle.



7. Kontrolle:
Das Beratungs -und Kotrollorgan hat das Recht, jeden Apithera-Qualitätsbetrieb unangemeldet, jedoch im Beisein des Imkers oder dessen Beauftragten zu überprüfen und eventuell auch Proben für Vergleichszwecke zu entnehmen. Produkte mit dem Apithera-Qualitätssiegel die sich im Handel befinden, können ebenfalls überprüft werden.
Durch Vergleich mit dem Befund der Erstuntersuchung ist eine wirksame Kontrolle gegeben. Entspricht die Qualität nicht mehr den Normen für die Verleihung des Apithera-Qualitätsssiegels, so wird dessen Verwendung untersagt.
b) Untersuchungsstelle:
Aufgabe dieses Labors ist es auch, die Vergleichbarkeit der ermittelten Analysenwerte durch ausgewählte Proben in Ringversuchen zu überprüfen, und auch die diesbezügliche fachliche Beratung zu übernehmen.
10. Verstöße gegen die Bestimmungen der Apithera-Qualitätsordnung:
- Verwendung der Apithera-Qualitätssiegel für nicht untersuchte Produkte.
- Falsche Angaben im Antrag zur Untersuchung.
- Veränderung der Produkte über den zulässigen Normen (z.B. durch Überhitzen, unsachgemäßer Lagerung, Vermischung mit Honigen, Pollen, Propolis)… die nicht diesen Bestimmungen entsprechen.
11. Strafbestimmungen:
Bei Verstößen werden die für das beanstandete Produkt abgegebenen Apithera-Qualitätssiegel ohne Kostenersatz eingezogen. Bei schweren Vergehen wird mindestens 1 Jahr kein Apithera-Qualitätssiegel an den betreffenden Imkereibetrieb ausgegeben.
Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen
Die folgenden Punkte beschreiben Standort, Betriebsweise, Betriebsablauf, Produktprüfung und Weiterbildung.
Standort
- ein möglichst natürliches Umfeld.
- Vorwiegend Naturwiesen und Felder (möglichst ohne Pflanzen-schutzanwendung), Wälder mit Mischwaldcharakter und ausgeprägten Waldrändern.
- Genügend natürliche Quellen an Nektar, Honigtau, Pollen und Wasser
- Flächen mit wenig intensiver Agrarbewirtschaftung
- Nicht in verkehrsreichen Ballungsräumen, eine ausreichende Entfernung von möglichen nicht-landwirtschaftlichen Verschmutzungsquellen wie (Nähe von Autobahnen, Industriegebieten, Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen u.a.
- Produktgewinnung im Großstadtbereich ist nur bedingt möglich
- Das Ergebnis der Produktprüfung ist entscheidend
Bienenstock / Betriebsweise
- für viele Imkereibetriebe unter Umständen ein Neubeginn!
- Es sind neue bzw. unbelastete Beuten zu verwenden. Bei gebrauchten Beuten muss der Nachweis der Rückstandsfreiheit bei den Waben erbracht werden.
- Nur Verwendung von Bienen, welche ohne belastende chem. Varroacide von der Varroamilbe befreit wurden – Vermeidung der Kontamination der Wachsdrüsen!
- Wenn möglich, Trennung des Wabenmaterials für den Brut.- und Honigraumbereich
- Ideal geeignet sind hohe Brutwaben z.B. Dadant und im Honigraumbereich die Flachzarge oder auch die Halbzarge
- Änderung der Betriebsweise – kein Umhängen von Waben aus dem Brutraumbereich in den Honigraum
- Kombinierte Strategien der Varroareduzierung, ohne belastende Varroacide
- Zur richtigen Zeit die entsprechenden Maßnahmen, sehr wohl auch biotechnische ( Fangwaben, Bannwabenverfahren Brutentfernung)
- Reduzierung der Milben mit ätherischen Ölen oder mit organischen Säuren (Ameisensäure, Milchsäure oder Oxalsäure)
- Bei Verwendung nur einer Brutraumeinheit wie z.B. bei der Dadantbeute wesentlich einfachere und sicherere Ergebnisse, ob beim Sprühen, beim Träufeln oder Verdampfen.
Imkereibetrieb / Betriebsablauf
- Hygienisch einwandfreie Bedingungen in der Gewinnungsphase der Primärproduktion
- Einhaltung der bestehenden Leitlinie für Imkereibetriebe und der guten Herstellungspraxis
- Die Erzeugung reinster Qualität beginnt im Bienenvolk – Beute, Wabe, Umfeld, Imker, Arbeitsschritte, Transport, Lagerung, Schleuderung…
- Entsprechende Hygiene im Schleuderbereich – Geräte, Boden und Wandausstattung im Schleuder.- und Verarbeitungsbereich
- Die Verwendung von geeigneten Lagergefäßen
- Entsprechende Temperaturen bei der Be- und Verarbeitung von Honig, Pollen, Gelee Royale, Propolis…
- Entsprechende Lagerung aller Produkte
- Pollentrocknung bei max. 34 ° C, ideal Gefrier-Vakuumtrocknung
- Lagerung von Gelee Royalé bei + 2 bis 4 °C oder tiefgefroren, unter minus 18 °C
- Abfüllung, Verpackung – ausschließlich in braunen Gläsern, bzw. mit entsprechender Überverpackung
- Etikettierung – gültiger Rechtsbereich
Betriebs -und Produktprüfung
- Beratung und Schulung vor Aufnahme der Erzeugung
- Untersuchung des verwendeten Bienenwachses – Waben und Mittelwände
- Probenziehungen – Mischproben der produzierten Produkte
- Analysen durch ein geeignetes, leistungsfähiges Labor / Institut
- Qualitätsstandards für diese Produktschiene – wertgebende und produkttypische Inhaltsstoffe
- Nachweis auf Freiheit von Antibiotika, Varroaciden und sonstigen Fremdsubstanzen wie Wachsmottenbekämpfungsmitteln, Repellents …
- Dokumentation der gesetzten Maßnahmen in der Gewinnungs- und Produktionsphase.
Verpflichtende Weiterbildung
- Besuch von Schulungen und Informationsveranstaltungen
Unterlagen
Betriebserhebungsbogen für die Teilnahme am Qualitätsprogramm
Apithera – Zertifizierung
Der Betriebserhebungsbogen dient zur Unterstützung des Betriebsinhabers und der beauftragten Person für die Fremdkontrolle. Die Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Nach positiver Überprüfung und Beprobung des Betriebes gilt der Betrieb als zertifiziert. Er bekommt die Zertifizierungsurkunde und darf sich als zertifizierter Apitherapie – Betrieb bezeichnen.
Bitte füllen Sie alle Seiten des Betriebserhebungsbogen vollständig und wahrheitsgemäß aus und übermitteln diesen per Email oder per Post an:
Gerald Lindenthaler
Kladerergutweg 3
5411 Oberalm
office@apitherapie.at

ÖGA
Österreichische Gesellschaft für Apitherapie
Fachwissen, Qualität und Austausch rund um die verantwortungsvolle Anwendung von Bienenprodukten.
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